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Die Arbeit bei der AWO NRW verpflichtet alle Beschäftigten in Not- und Katastrophenfällen im Betrieb vorübergehend jede ihnen übertragene zumutbare Arbeit auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu verrichten auch wenn diese nicht in ihr Arbeitsgebiet fällt.
https://karriere.awo-ww.de/fileadmin/dateien/megamenue/du_und_wir/pdf/lesefassung_tarifwerk_awo_nrw_inkl_12aetv-1.pdf
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