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Das Hessische Landessozialgericht entschied dass ihre Krankenkasse die rund 6.200 Euro für den Flug ins Krankenhaus nicht erstatten muss. Die Frau hatte sich während eines Urlaubs in Österreich beim Anschieben eines Autos einen Lendenwirbel gebrochen. Ein Notarzt entschied sich für den Einsatz eines Rettungshubschraubers der sie in eine Klinik brachte. Die Rechnung über 6.200 Euro ...
https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/risiko-notfalltransport-urlauberin-muss-6200-euro-fuer-hubschrauberflug-zahlen-62680.html
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