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Wird die Alterspension trotz Erfüllung der Wartezeit erst nach Vollendung des Regelpensionsalters in Anspruch genommen ist für die Monate der späteren Inanspruchnahme ein Erhöhungsbetrag zur Pension ( ?Zuschlag) zu gewähren. Die Erhöhung beträgt für je zwölf Kalendermonate des späteren Pensionsbeginnes 4 2 Prozent der Pension; ein Rest von weniger als zwölf Kalendermonate wird ...
https://banken-auskunft.at/ratgeber/pensionskonto/zuschlaege
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