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Die EU-Bio-Verordnung schreibt seit 1.1.2022 verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen vor um eine Kontamination durch Erzeugnisse und Stoffe zu vermeiden die nicht für die Verwendung in der Bio-Produktion zugelassen sind (Artikel 28 der Verordnung (EU) 2018/848).
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/qualitaetsregelungen/bio_produkte.html
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