Die nachfolgenden Vergütungssätze gelten ab 01.01.2024. Sie basieren auf dem Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte gemäß §120 EnWG. Bei Änderung der Netzentgelte der Netze BW GmbH wird das Entgelt für dezentrale Ein-speisung entsprechend angepasst. 3 EnWG keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr gezahlt.
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